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Veröffentlichungen

Münchener Anwaltshandbuch IT-Recht

Co-Autorin des Münchener Anwaltshandbuches IT-Recht, Verlag C.H. Beck  (3. Auflage),
Herausgeber: Leupold/Glossner, Beitrag: Internet- und E-Mail-Nutzung am Arbeitsplatz

Aus der Praxis ist den Autoren das Bedürfnis nach einem verständlichen und gut lesbaren Handbuch für den Bereich IT-Recht bekannt; Juristen, die mit der mitunter rasanten Entwicklung Schritt halten möchten, benötigen gut verständliche und schnelle Hilfestellungen.

"(...) Wie die Autoren des Handbuchs in der Einführung betonen, handelt es sich bei dem IT-Recht um eine „Querschnittsmaterie". Sie weist enge Verzahnungen mit einer Vielzahl von klassischen Rechtsgebieten auf, zu denen neben dem allgemeinen Zivilrecht dem öffentlichen Recht und dem Strafrecht in besonderem Maße auch das Arbeitsrecht zählt. Dies bringt es mit sich, dass sich auch der Arbeitsrechtler zur Lösung von IT-bezogenen Problemstellungen mit einzelnen Bereichen des IT-Rechts wie dem Telekommunikations-, Datenschutz- und IT- Strafrecht befassen muss. Hierbei bietet das in zweiter Auflage erschienene Handbuch einen großen Gewinn für die Praxis des Rechtsanwenders. In übersichtlichem Umfang kann er sich in kurzer Zeit einen Überblick über die Besonderheiten der mit dem arbeitsrechtlichen Fall verbundenen, jeweiligen Sondermaterie des IT-Rechts verschaffen.(...)

Fazit: Das Münchener Anwaltshandbuch IT-Recht ist eine gelungene, gut lesbare Darstellung der Schwerpunkte dieses vielschichtigen Rechtsgebiets. Es leistet den mit IT-rechtlichen Fragen befassten Rechtsanwendern eine wertvolle praxisorientierte Hilfe bei der schnellen Orientierung und Fragenbeantwortung. Die Anschaffung des Werks ist auch jedem Arbeitsrechtler zu empfehlen." 
in: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht 23/11, zur 2. Auflage 2011


Arbeitsrecht in Europa

Co-Autorin Arbeitsrecht in Europa, Verlag Dr. Otto Schmidt (3. Auflage),
Herausgeber: Henssler/Braun, Beitrag: Arbeitsrecht in Russland

Das Werk enthält Beiträge zum Arbeitsrecht in 26 europäischen Ländern, darunter zum Arbeitsrecht fast aller Mitgliedstaaten der EU sowie Norwegens, Russlands, der Schweiz und der Türkei.

Die Länderbeiträge behandeln, weitgehend einer einheitlichen Gliederung folgend, das Individualarbeitsrecht, das Kollektivarbeitsrecht, das Verfahrensrecht sowie die Umsetzung des EU-Rechts in die jeweilige Rechtsordnung. Eine Einleitung vor jedem Beitrag führt in das Arbeitsrecht des vorgestellten Landes ein. Ergänzt werden die Länderberichte um einen Beitrag zum Arbeitsrecht der Europäischen Union, eine Darstellung des deutschen Internationalen Privatrechts des Arbeitsrechts sowie um ein Kapitel zum Sozialversicherungsrecht bei Entsendung deutscher Arbeitnehmer in das EU-Ausland.

„Wer sich schnell und fundiert in der Arbeitrechtswelt Europas orientieren will, wird auf Henssler/Braun nicht verzichten können.“
RA und Notar, FA ArbR Fridhelm Faecks, Marburg, in NZA 22/2008